Erklärung Reverse-Charge-Verfahren
Das Reverse-Charge-Verfahren besagt, dass bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU die Umsatzsteuerpflicht bei dir als Kunde liegt und nicht beim Dienstleister. Das bedeutet, dass wenn unser Unternehmen als bulgarischer Dienstleister Dienstleistungen an dich als Kunden in Deutschland liefert, du die Umsatzsteuer in Deutschland selbst versteuern musst.
Für dich als Kunden gibt es den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer an uns als Dienstleister zahlen musst, was zu einer Kosteneinsparung führen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass du die Umsatzsteuer in deiner eigenen Steuererklärung als Vorsteuer geltend machen kannst, was zu einer Senkung deiner eigenen Steuerbelastung führen kann.
Als Kunde musst du sicherstellen, dass du die Umsatzsteuer in deiner Steuererklärung entsprechend angibst und abführst. Es wird empfohlen, dich an einen Steuerberater oder eine andere Fachperson zu wenden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Reverse-Charge-Verfahrens korrekt erfüllt werden. Wenn du keine Umsatzsteuernummer hast, werden unsere Preise um die Mehrwertsteuer von 20% erhöht.
- Reverse-Charge-Verfahren: Umsatzsteuerpflicht liegt beim Kunden
- Vorteil: Kosteneinsparung für Kunden, Möglichkeit als Vorsteuer zu gelten
- Anforderungen müssen korrekt erfüllt werden, Empfehlung an einen Steuerberater wenden
- Keine Umsatzsteuernummer: Preiserhöhung um 20% Mehrwertsteuer